Zu laut: Verkehr auf B 174 braucht bessere Lösungen!

Liebe Chemnitzerinnen und Chemnitzer,
zum Lärm an der B 174 sage ich: „Es wurde nicht so gebaut wie geplant.“
Diesen Satz hörten die betroffene Anwohner, als sie sich am 30. April 2019 mit Vertretern der Landesdirektion Sachsen und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr trafen, um im Erörterungsverfahren zum Thema Lärmschutz an der B 174 zu verhandeln. Notwendig wurde das Verfahren, weil insbesondere durch die Hartnäckigkeit der Bürgerinitiative Abweichungen zur Planfeststellung nachgewiesen wurden und daher ein Planänderungsverfahren eingeleitet wurde.
Die dargelegten Ausführungen und Lösungsangebote sind für die lärmgeplagten Menschen aus den betroffenen Stadtteilen weder neu noch wirklich hilfreich, sondern einfach inakzeptabel. Das bedruckte Papier hätte man getrost an diesem Tag wegwerfen können, denn die Mitarbeiter der LD und des LASuV hatten lediglich einige aktive und passive Schallschutzmaßnahmen im Gepäck, welche jedoch in keiner
Weise Abhilfe schaffen würden. Das ist einfach nicht genug und stellt weder die Menschen noch mich zufrieden.
Für jemanden, der seinen Lebensmittelpunkt in einem ländlich geprägten Stadtteil gefunden hat, sind solche Vorschläge ohnehin Schall und Rauch. Fakt ist:
Für die Menschen entlang der B 174 ist es zu laut.
Aktiver Lärmschutz ist notwendig von der Siedlung Ruhebank bis nach Adelsberg! Nun sind für die betroffenen Anwohner alle Möglichkeiten ausgeschöpft und es bliebe somit nur noch der Klageweg, um eine vertretbare Lösung zu erstreiten. Ich kann alle verstehen, die mit dem Ergebnis des Erörterungsverfahrens nicht zufrieden sind und die unzureichenden Vorschläge nicht mehr hören können – ich gehöre dazu! Eine politische Lösung muss her.
Folgenden Vorschlag habe ich zum Besuch von Staatsminister Oliver Schenk am 29. März 2019 in Kleinolbersdorf-Altenhain mit ihm abgestimmt, sofern es im Erörterungsverfahren keine zufrieden stellenden Lösungsangebote der Behörden gibt.
Wir werden ein Sächsisches Lärmgesetz auf den Weg bringen und können so zur Lärmvermeidung und Lärmbekämpfung die Kommunen bei der Umsetzung der EU-Umgebungs-Richtlinie unterstützen. Zu dem werden wir ein Sächsisches Lärmschutzprogramm auflegen, um ergänzend zu den Bundesmaßnahmen zusätzliche Projekte finanzieren zu können. Dadurch
hat der Freistaat neue eigene Handlungsmöglichkeiten. Daran können sie mich messen.
Ihre Ines Saborowski
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